Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die raMar GmbH erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn die raMar GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der raMar GmbH. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von der raMar GmbH bestätigt wird.

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung der raMar GmbH oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist die raMar GmbH berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet die raMar GmbH den vollen Fahrpreis einschließlich des Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.

Abholung am Flughafen (Flughafentransfer). Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist der raMar GmbH unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals, oder dem zuvor vereinbarten Treffpunkt, mit Namensschild bzw. Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 30 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Sollte nach Ablauf der 30 minütigen Wartezeiten kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung der raMar GmbH gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden der raMar GmbH oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalen Gepäck; die Mitnahme von Tieren oder sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Zahlungsbestimmungen: Die raMar GmbH behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben. Restzahlungen sind nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig.

Stornierungen und Rücktritt werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von der raMar GmbH schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichtantritt der Fahrt berechnet die raMar GmbH einen Schadenersatz von 100%.

Aufwendungen berechnet die raMar GmbH unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Die raMar GmbH behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.

Pflichten und Haftung des Kunden. Der Kunde teilt der raMar GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung der raMar GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

  • die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern
  • keine Schäden hervorzurufen
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
  • das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
  • die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.

Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist die raMar GmbH berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde für Schadensersatz.

Haftung. Die raMar GmbH haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der raMar GmbH, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung der raMar GmbH auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtverletzung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Die raMar GmbH haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folge. Dazu zählen z.B. Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:

  • Verkehrsstaus, Straßensperrungen
  • Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
  • schlechte Witterung

Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt die raMar GmbH gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

Anwendbares Recht und Gerichtstand. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der raMar GmbH und seinem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Teilunwirksamkeit. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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